Unsere Leistungen
Wir unterstützen Unternehmen bei der laufenden Buchführung, Lohnabrechnung und kaufmännischen Organisation. Sämtliche Leistungen erbringen wir im gesetzlich zulässigen Umfang; weitergehende steuerliche oder rechtliche Leistungen werden nicht von der Alpha Tax Buchführung GmbH erbracht.
Laufende Buchführung
Buchen laufender Geschäftsvorfälle
Bearbeitung und Buchung laufender Geschäftsvorfälle sowie strukturierte Abstimmung der laufenden Buchführung im gesetzlich zulässigen Umfang.
Belegorganisation
Strukturierung, Zuordnung und laufende Organisation der für die Buchführung benötigten Belege und Unterlagen.
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Erstellung laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Umfang.
Vorbereitung für den Jahresabschluss
Aufbereitung der Buchführungsunterlagen
Strukturierte Zusammenstellung und Aufbereitung der laufenden Buchführung und der dazugehörigen Unterlagen für die weitere Bearbeitung.
Übergabe an befugte Berufsträger
Die Erstellung des Jahresabschlusses und weitergehende steuerliche Leistungen werden nicht von der Alpha Tax Buchführung GmbH erbracht. Soweit erforderlich, können hierfür gesondert hierzu befugte externe Berufsträger eingebunden werden.
Kaufmännische Unterstützung
Kaufmännische Organisation
Unterstützung bei der Strukturierung laufender kaufmännischer Abläufe und bei der Organisation betrieblicher Unterlagen.
Unterlagen & Abstimmung
Unterstützung bei der Zusammenstellung benötigter Unterlagen und bei der Abstimmung organisatorischer Abläufe rund um die Buchführung.
Persönliche Betreuung
Direkte und strukturierte Abstimmung zu den von uns übernommenen Buchführungs- und kaufmännischen Aufgaben.
Abgrenzung weitergehender Leistungen
Steuerliche und rechtliche Beratung
Steuerliche oder rechtliche Beratung, Vertretung gegenüber Finanzbehörden sowie die Erstellung von Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen sind keine Leistungen der Alpha Tax Buchführung GmbH. Bei entsprechendem Bedarf können hierfür unabhängig und gesondert beauftragte, hierzu befugte Berufsträger tätig werden.
Der konkrete Leistungsumfang wird vor Beginn der Zusammenarbeit abgestimmt und richtet sich nach den jeweils gesetzlich zulässigen Tätigkeiten.